Freiwillige Feuerwehr Niederlungwitz |
Immer wieder findet man sogenannte Kong-Ming-Laternen (auch Himmelslaternen, Skylaternen, Glückslaternen oder Wunschlaternen genannt) in den Werbeblättern. Es handelt sich dabei um Laternen aus Papier, welche mit einem Drahtgestell stabilisiert werden. In diesem Gestell wird mittig unter der Laterne eine Kerze befestigt. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Größen und Formen. Beispielsweise verfügen die kleineren Laternen bei 35 cm Durchmesser über eine Höhe von 80 cm und die Größeren reichen bis 90 cm in die Höhe bei einem Durchmesser bis zu 80 cm. Durch die aufsteigende heiße Luft der Kerze steigt die Laterne auf und fliegt ab diesem Moment nicht mehr kontrollierbar davon. Die durchschnittliche Brenndauer der Kerzen liegt je nach Hersteller zwischen 5 und 20 Minuten. Dabei können je nach Thermik zwischen 200 und 400 Höhenmeter erreicht werden.
Ursprünglich wurden diese Laternen vor etwa 2000 in China entwickelt und dienten dem Militär als Kommunikationsmittel. Später wurden sie bei besonderen Anlässen zivilen Anlässen anstatt von Feuerwerk eingesetzt. Mit Ihnen sollen dabei Wünsche zum Himmel transportiert werden.
Da das Aufsteigenlassen dieser Laternen trotz der bundesweiten Verbote u. U. möglich ist, gibt die Freiwillige Feuerwehr Niederlungwitz nachfolgend zu Ihrem und dem Schutz von Dritten einige Tipps zur Nutzung dieser Produkte.
Bei der Nutzung von Himmelslaternen sind die nachfolgenden rechtlichen Hinweise zu beachten:
1. | Himmelslaternen können an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden. Dies erfordert jedoch eine Anmeldung bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Ein formloser Antrag, mindestens 8 Tage vorher eingereicht, welcher über den Name, die Adresse, das Datum und die Uhrzeit des Aufstiegs sowie die Anzahl der Laternen verfügt, genügt. (per eMail an: ballon@dfs.de) |
2. | Jedoch gibt es auch Ausnahmefälle. So ist es in der Nähe von Flughäfen generell verboten, solche Laternen aufsteigen zu lassen. |
3. | Bei Flughäfen gelten die folgenden Sonderregelungen.
Ein Aufsteigen lassen ist prinzipiell verboten im Umkreis von:
- a. 1,5 km um Flugplätze - b. 10 bis 15 km um Regionalflughäfen - c. 50 km um internationale Flughäfen |
4. | Informieren Sie sich daher zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Himmelslaternen an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) |
5. | Nicht nur im Bereich von Flughäfen ist es verboten, solche Laternen aufsteigen zu lassen. Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern vom Gesetzgeber aufgestellte Vorgaben, in denen das Aufsteigen lassen solcher Laternen geregelt wird. |
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Verbotsregelungen der einzelnen Bundesländer.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Sollten Sie auf Grund einer Ausnahmegenehmigung doch Himmelslaternen aufsteigen lassen dürfen, so Beachten Sie dabei bitte folgende Sicherheitsregeln:
1. | nur bei absoluter Windstille Starten lassen |
2. | vor dem Start sorgfältig die Bedienungsanleitung und die Warnhinweise lesen |
3. | bei erhöhter Waldbrandstufe keine Laternen starten lassen |
4. | keine Laternen in dicht besiedelten Gebieten aufsteigen lassen |
5. | kein Laternen in der Nähe von besonders brandgefährdeten Objekten wie Tankstellen, Holzlager, Mülldeponien, etc. aufsteigen lassen |
6. | zum Eigenschutz sollte beim aufsteigen lassen immer ein Eimer Wasser in Griffnähe stehen |
7. | rufen Sie sofort die Feuerwehr (Notruf: 112), wenn durch eine Himmelslaterne ein Brand ausgebrochen ist |
Wenn Sie diese Regelungen beherzigen, können Sie die ohne Reue in den vollen Genuss der modernen Unterhaltungselektronik kommen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Ihre örtliche Feuerwehr zur Verfügung.